Swiss Running und Doping
Swiss Running setzt sich für sauberen Sport ein: Für Swiss Running und die Schweizer Laufveranstalter ist es wichtig, dass unsere Sportart fair und ohne verbotene Substanzen praktiziert wird. Uns alle verbindet die Freude am Laufen, welche nicht durch Doping getrübt werden soll. Alle, die an einer Laufveranstaltung teilnehmen, tragen einen Teil der Verantwortung und leisten einen Betrag zum sauberen Sport.
Was ist Doping?
Doping bezeichnet die Einnahme verbotener Substanzen oder Methoden zur (temporären) Leistungssteigerung. Zuständig für die Beurteilung ist die Welt-Anti-Doping Agentur (WADA), welche eine Liste aller verbotenen Mittel veröffentlicht. Verboten sind auch Besitz, Handel oder die Verweigerung einer Kontrolle.
Es gibt jedoch leistungssteigernde Mittel, die nicht als Doping gelten – etwa Kaugummi zur Konzentration oder Kaffee zum Wachwerden. Diese sind erlaubt und nicht sanktioniert
Was sind die Konsequenzen von Doping?
Doping birgt nicht nur rechtliche, sondern auch gesundheitliche Risiken. Deshalb sollten auch Breitensportlerinnen und -sportler auf die unbewusste Einnahme verbotener Substanzen achten, da diese körperlichen und psychischen Schäden verursachen können.
Für wen gelten die Anti-Doping-Regeln und wie wird kontrolliert?
Die Anti-Doping-Regeln gelten für alle Teilnehmenden an Schweizer Laufveranstaltungen, die Swiss Athletics angeschlossen sind – unabhängig von Alter, Leistungsniveau oder Nationalität. Auch Breitensportler/innen sind betroffen.
Dopingkontrollen können geplant oder zufällig an Events stattfinden. Spitzensportler/innen können zudem jederzeit zu Hause oder im Trainingslager getestet werden.
Ein positives Testergebnis ist nur eine von mehreren möglichen Regelverletzungen. Auch Verstöße wie Verweigerung, Besitz oder Handel werden von Swiss Sport Integrity untersucht und sanktioniert.
| 1. Positives Analyseergebnis | 2. Anwendung von Doping | 3. Verweigerung der Dopingkontrolle |
| 4. Verstoss gegen die Meldepflicht | 5. Unzulässige Einflussnahme | 6. Besitz von verbotenen Substanzen |
| 7. Handel und Inverkehrbringung von verbotenen Substanzen | 8. Verabreichung von Doping | 9. Mittäterschaft |
| 10. Verbotener Umgang | 11. Verhinderung von Whistleblowing |